Ordonanzgewehr

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Das Ordonanzgewehr



Regeln für das Schiessen mit dem Ordonanzgewehr

Sportschiessen - Regeln für das Schiessen mit dem Ordonanzgewehr Disziplinen 1.58. O (offene Visierung), 1.58. G (geschlossene Visierung)

Ordonanzgewehr Regeln Teil 1 der Sportordnung DSB

Zugelassen sind Repetiergewehre, welche bis zum 31.12.1963 als Ordonanzwaffen geführt wurde.

Der Nachweis der Originaltreue obliegt dem Schützen.

Einzellader, Unterhebelrepetierer und Halbautomaten sind nicht zugelassen.

Gewicht = Ordonanzmäßige Ausführung in allen Teilen

Abzugsgewicht = min. 1500 g

Lauflänge = frei

Visierung = offen/geschlossen

keine Laufbeschwerung oder Zusatzgewichte

Kaliber 6 - 8 mm, Zentralfeuer


Bilder (c) Lisa Helbig www.10komma9.info

Mehr Info: Sportordnung DSB Regeln Gewehr Teil 1