Die Waffen des Sportschützen



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Waffen im Sportschiessen



Die Unterteilung der Waffen des Sportschützen nach Waffengesetz


Das Waffengesetz unterscheidet Langwaffen und Kurzwaffen



Lang-und Kurzwaffen

Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet;
Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen.“ (WaffG Anlage, zu § 1 Abs. 4)




 

Die Definition von Kurzwaffen leitet sich damit indirekt von der Definition der Langwaffen ab.

Zu den Kurzwaffen zählen neben den Faustfeuerwaffen (in erster Linie Pistolen und Revolver), die im Regelfall einhändig geschossen werden können und die zur Geschossbeschleunigung heiße Gase verwenden (Feuer), auch automatische Waffen wie Maschinenpistolen, sowie auch Druckluftwaffen, wenn sie eine Gesamtmindestlänge von 60 cm unterschreiten oder die Lauflänge kleiner als 30 cm ist.




 

Wie wird das Geschoß angetrieben

Die Unterteilung der Waffen des Sportschützen nach Antriebsart des Geschosses

- Feuerwaffen, die Geschosse mittels heißer Gase durch den Lauf treiben

- Druckluftwaffen oder pneumatische Waffen

(der Einfachheit halber, zähle ich hierzu auch die Federdruckwaffen)




 

Die Unterscheidung nach Kaliber

Die Unterteilung der Waffen des Sportschützen nach Kaliber

- Druckluftwaffen (4,5 mm, 5,5 mm u.a)
- Kleinkaliber (5,6 mm bzw. 0,22)
- Großkaliber