Die Sachkunde

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Die Waffensachkunde



Der Sachkundelehrgang mit Sachkundeprüfung als Voraussetzung zum Erwerb einer WBK

Das deutsche Waffenrecht schreibt für den Umgang mit Waffen und Munition den Nachweis Sachkunde voraus.
Der Nachweis nach den gesetzlichen Bestimmungen kann durch das Ablegen einer Waffensachkundeprüfung (§ 7, WaffG) erbracht werden.

Den Nachweis der Sachkunde hat erbracht, wer seine Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat oder seine Sachkunde durch eine Tätigkeit oder Ausbildung nachweist.

Zur Vorbereitung auf die Waffensachkundeprüfung stehen entsprechende Literatur sowie vorbereitende Seminare zur Verfügung.
Die Seminare werden von den Vereinen und Verbänden sowie Interessengemeinschaften und freien Anbietern offeriert.

Fragenkataloge sind ebenfalls bei Vereinen oder Verbänden sowie im Internet erhältlich.

(Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung gemäß § 7 Waffengesetz)



Theoretischer Teil

Der Teilnehmer an einem Sachkundelehrgang soll über die beim Umgang mit Waffen und Munition zu beachtenden Rechtsvorschriften des Waffenrechts, des Beschussrechts sowie der Notwehr und des Notstands Kenntnisse erlangen. Der theoretische Teil wird mit einer Prüfung abgeschlossen, in der unterschiedliche Fragen aus einem Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamtes mit einem bestimmten Prozentsatz richtig beantwortet werden müssen.

Vom Waffengesetz vorgeschrieben sind 24 Stunden a. 45 Minuten Seminarzeit, plus 2 Stunden schriftliche Prüfung, plus praktische Prüfung

Aus dem folgendem Fragenkatalog des BVA von 1.000 Fragen werden rund 80 Fragen für die Prüfung herausgezogen.
Davon müssen 80 Prozent richtig beantwortet werden.




 

Praktischer Teil

Der Lehrgangsteilnehmer soll die sichere Handhabung von Waffen oder Munition einschließlich ausreichender Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen erlangen. Diese Fähigkeit wird üblicherweise auf dem Schießstand eines Schützenvereins vermittelt.

Die Kosten für den Lehrgang zur Erlangung der Sachkunde betragen ca. 140 bis 180 Euro, je nach zusätzlichen Service wie Kaffe, Mittagessen etc.

Nach Bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer im Anschluss die Urkunde.

Die Lehrgänge werden i.d.R. von den Verbänden bzw. Schützenvereinen organisiert und finden über das Jahr verteilt regional gut erreichbar statt.

Dazu einfach beim Dachverband nachfragen, oft informieren auch Anschläge auf den "Schwarzen Brettern" der Vereine über bevorstehende Termine.


Hinweis: Oft werden die Lehrgänge zur waffenrechtlichen Sachkunde in Verbindung mit dem Befähigungsnachweis der "Verantwortlichen Standaufsicht" angeboten.

Dieser Befähigungsnachweis ist u.a. dann wichtig und interessant, da der Schütze später auch mal allein auf dem Schiessstand schiessen darf.